Schlagwort-Archiv Schadensersatz

VonRA Moegelin

Vermieter hat bei Brandschäden Wohngebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen – BGH VII ZR 191/13

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Graffiti_Solea_burning_houseDer Bundesgerichtshof hat dem Verlangen eines Mieters auf Beseitigung von Schäden durch einen von ihm leicht fahrlässig verursachten Brand in der gemieteten Wohnung gegenüber seinem Vermieter stattgegeben. Der Schaden war durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt, deren Kosten der Mieter getragen hat.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Mieter erwarten, als Gegenleistung für die (anteilig) von ihm getragenen Versicherungsprämien im Schadensfall einen Nutzen von der Versicherung zu haben. Deshalb ist ein Rückgriff des Versicherers auf den Mieter nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen stillschweigenden Regressverzicht ausgeschlossen, wenn der Vermieter die Wohngebäudeversicherung in Anspruch nimmt, so dass der Mieter im Ergebnis so steht, als hätte er die Versicherung selbst abgeschlossen. Der Vermieter hat dagegen im Regelfall kein vernünftiges Interesse daran, anstelle der Versicherung den Mieter in Anspruch zu nehmen. Vielmehr ist der Vermieter aufgrund dieser Interessenlage regelmäßig verpflichtet, auf die Versicherung zurückzugreifen oder gegenüber dem Mieter auf Schadensersatz zu verzichten.

Der Mieter kann in einem derartigen Fall vom Vermieter auch die Beseitigung der Brandschäden verlangen und gegebenenfalls die Miete mindern (BGH, Urteil vom 19. November 2014 – VIII ZR 191/13).

Den Vermieter trifft nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB* die Pflicht, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Diese Pflicht entfällt zwar grundsätzlich, wenn der Mieter den Schaden selbst schuldhaft verursacht hat. Dies gilt nach der nunmehrigen Rechtsprechung aber nicht, wenn – wie hier – eine für den Schaden eintrittspflichtige Wohngebäudeversicherung besteht, deren Kosten auf den Mieter umgelegt worden sind. In diesem Fall ist der Vermieter grundsätzlich gehalten, die Versicherung in Anspruch zu nehmen und den Schaden zu beseitigen. Denn der Mieter kann auch in dieser Konstellation erwarten, dass ihm seine Aufwendungen für die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall zu Gute kommen.

Der BGH hat mangels konkreten Vortrags des Vermieters offen gelassen, ob er ausnahmsweise nicht auf die Inanspruchnahme der Versicherung verweisen werden kann, wenn damit eine erhebliche Erhöhung der Versicherungsprämien verbunden wäre, denn es fehlte nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts insoweit an einem konkreten Vortrag der Beklagten hinsichtlich einer zu erwartenden Beitragserhöhung.

Die FAZ kommentiert den Fall wie folgt:

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/mieten-und-wohnen/vermieter-muessen-wohnungsschaeden-nach-brand-beseitigen-13274680.html

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VonRA Moegelin

Drohung und Täuschung beim Autokauf macht Kaufpreisreduzierung unwirksam – OLG Koblenz 2 U 393/13

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1297818301Ein dreister Autohändler muss dem Verkäufer eine durch Einschüchterung erzielte Kaufpreisminderung von 3.000 € zurückzahlen. Über den vom OLG Koblenz entschiedenen Fall hat am 18.11.14 der Spiegel berichtet.

Der Verkäufer und spätere Kläger aus Montabaur, hat dem Beklagten nach einem Angebot im Internet  im Mai 2012 seinen Pkw Skoda Octavia, Baujahr 2008, für 8000 € verkauft. Der Beklagte betreibt ein Autohaus in Dormagen. Bei Abholung des Pkw kam es zu Meinungsverschiedenheiten über den Zustand des Fahrzeugs, die in einen Preisnachlass um 3000 € mündeten. Diesen Betrag macht der Kläger zuletzt geltend, nachdem er die Reduzierung des Kaufpreises wegen Täuschung und Drohung angefochten hat. Er sei vom Beklagten unter Druck gesetzt und eingeschüchtert worden. Der Beklagte hat lediglich 5000 € gezahlt.

Das Landgericht Koblenz hat die Klage mangels ausreichenden Beweises abgewiesen. Das OLG sah die Beweisantritte jedoch für ausreichend an und führte eine Beweisaufnahme durch, die folgendes Ergebnis hatte:

Die Reduzierung ist nur dadurch zu Stande gekommen, dass ein Mitarbeiter des Beklagten den Kläger mit Ausführungen zum Begriff des Baujahrs verwirrt und mit dem Hinweis auf ein angeblich falsch angegebenes Baujahr so unter Druck gesetzt hat, dass sich dieser mit der deutlichen Absenkung einverstanden erklärte. Dabei ist dem Käufer als Fachmann und erfahrenem Autoeinkäufer bewusst gewesen, dass das angegebene Baujahr im Angebot des Klägers zutreffend war. Erst durch die Drohung mit angeblichen Schadenersatzansprüchen ist der Käufer bewegt worden, der Kaufpreisreduzierung zuzustimmen.

Eine derartige Drohung ist vom OLG als widerrechtlich eingestuft worden. Der Kläger hat die nachträgliche Vereinbarung einer Reduzierung des Kaufpreises um 3000 € wegen Drohung und Täuschung anfechten können, so dass der ursprüngliche Kaufpreis von 8000 € zu zahlen ist.  Schließt ein Privatmann mit einem fachlich versierten Autoeinkäufer einen Vertrag über den Kauf eines Pkw und wirft der Autoeinkäufer dem Verkäufer bewusst wahrheitswidrig vor, dieser habe falsche Angaben zum Fahrzeugbaujahr gemacht, ist eine vom unter Druck gesetzten Verkäufer akzeptierte Reduzierung des Kaufpreises ggf. unwirksam. Die Drohung des Käufers mit  – für ihn erkennbar – nicht bestehen Schadenersatzansprüchen gegen den Verkäufer ist widerrechtlich. Der Zahlungsklage war stattzugegeben. Dies hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz in einem Urteil vom 16. Oktober 2014 entschieden und am 18.11.14 in einer Pressemitteilung veröffentlicht (OLG Koblenz – Az. 2 U 393/13). Das Urteil ist rechtskräftig.

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VonRA Moegelin

Ritter Sport will nicht auf Schadensersatz gegen die Stiftung Warentest klagen

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ChocolatLaitNach dem Sieg vor Gericht gegen die Stiftung Warentest teilte der Unternehmenssprecher von Ritter Sport nun mit: „Wir werden nicht gegen die Stiftung Warentest klagen“

Zuvor hatte der Schokohersteller den Rechtsstreit gegen die Stiftung hinsichtlich der Frage gewonnen, ob die Kennzeichnung „natürliches Aroma“ irreführend ist (OLG München, Urteil vom 09.09.2014, Az. 18 U 516/14). Es ging um das Aroma Piperonal. Ritter Sport erhielt für eine Sorte die Note „mangelhaft“, da Piperonal chemisch sei. Der Nachweis gelang der Stiftung vor Gericht jedoch nicht.

Wegen der negativen Bewertung könnte Ritter Sport grundsätzlich Schadensersatz gegen die Stiftung Warentest geltend machen. Darauf wird nunmehr verzichtet, wahrscheinlich weil Ritter Sport die zu erwartende Berichterstattung in den Medien als negative Werbung ansieht.

Ob einer wirklich guten Schokokade Aroma -egal ob „natürlich“ oder chemisch- beigemixt werden muss, hat jeder Liebhaber von Schokolade für sich selbst beim Kauf zu entscheiden.

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VonRA Moegelin

Jurist mit 49 Jahren zu alt – Schadensersatz wegen Diskriminierung

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Wer sich als Jurist auf eine Stellenanzeige bewirbt, hat es als rund Fünfizjähriger äußerst schwer. Erst Recht gilt das, wenn in der Anzeige ausdrücklich ein „junger“ Jurist gesucht wird.

Der 1958 geborene Kläger ist Volljurist. Er bewarb sich im Jahre 2007 auf eine von der Beklagten geschaltete Stellenanzeige in einer juristischen Fachzeitschrift. Die Beklagte suchte für ihre Rechtsabteilung „zunächst auf ein Jahr befristet eine(n) junge(n) engagierte(n) Volljuristin/Volljuristen“. Der Kläger erhielt eine Absage, ohne zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden zu sein. Eingestellt wurde eine 33jährige Juristin. Der Kläger hat von der Beklagten wegen einer unzulässigen Benachteiligung aufgrund seines Alters eine Entschädigung in Höhe von 25.000,00 Euro und Schadensersatz in Höhe eines Jahresgehalts verlangt.

Das Arbeitsgericht hat die Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe eines Monatsgehalts verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Das BAG hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts bestätigt

Eine Stellenausschreibung verstößt grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot, wenn ein „junger“ Bewerber gesucht wird (BAG, Urteil vom 19. August 2010 – 8 AZR 530/09).

Die Stellenausschreibung der Beklagten verstieß gegen § 11 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), der verbietet, dass eine Stelle unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG ausgeschrieben wird. Danach sind Stellen unter anderem „altersneutral“ auszuschreiben, wenn kein Rechtfertigungsgrund iSd. § 10 AGG für eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters vorliegt. Die unzulässige Stellenausschreibung stellt ein Indiz dafür dar, dass der Kläger wegen seines Alters nicht eingestellt worden ist. Da die Beklagte nicht darlegen konnte, dass kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorgelegen hat, steht dem Kläger ein Entschädigungsanspruch zu. Dessen Höhe hat das Landesarbeitsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise festgesetzt. Da der Kläger nicht dargelegt und bewiesen hat, dass er bei einer diskriminierungsfreien Auswahl von der Beklagten eingestellt worden wäre, steht ihm der geltend gemachte Schadensersatzanspruch in Höhe eines Jahresgehalts nicht zu.

Anzumerken ist, der diskriminierte Stellenbewerber die Anstellung nicht einklagen kann. Er hat nur Anspruch auf Schadensersatz, je nach Sachlage zwischen einem und mehreren Monatsgehältern.

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VonRA Moegelin

Unberechtigter Abbruch einer eBay-Auktion hat Schadensersatz zur Folge

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Bricht ein Verkäufer seine eBay-Auktion grundlos ab, schuldet er demjenigen Schadensersatz, der mit seinem Höchstgebot nicht zum Zuge kommt. Das kann auch dann gelten, wenn sich der Höchstbietende als so genannter „Abbruchjäger“ an der eBay-Auktion beteiligt haben sollte (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2014 -28 U 199/13).

Die Beklagte ist eine Gewerbetreibende und stellte im September 2011 einen gebrauchten Gabelstapler mit einem Startpreis von 1 Euro bei eBay zum Verkauf ein. Nachdem die Beklagte den Gabelstapler während der noch laufenden eBay-Auktion für 5.355 Euro anderweitig veräußert hatte,

brach sie die Auktion ab. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger mit einem Betrag von 301 Euro Höchstbietender. Wegen der Nichterfüllung des nach seiner Auffassung mit der Beklagten abgeschlossenen Kaufvertrages hat der Kläger von der Beklagten Schadensersatz verlangt.

Das Schadensersatzbegehren des Klägers war in Höhe von 5.054 Euro erfolgreich. Nachdem die Beklagte den Kaufvertrag schuldhaft nicht erfüllt hat, schuldet sie dem Kläger Schadensersatz in Höhe des Wertes des Gabelstaplers. In Ansatz gebracht hat das Gericht den Erlös aus dem anderweitigen Verkauf (5.355 Euro) und die 301 Euro in Abzug gebracht, die der Kläger bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Kaufvertrages zu zahlen gehabt hätte.

Nach Ansicht des Gerichts ist ein Kaufvertrag über den Gabelstapler von 301 Euro zustande gekommen.Ein verbindliches Verkaufsangebot habe die Beklagte abgegeben, indem sie den Gabelstapler auf der Webseite von eBay zur Versteigerung inserierte und die Internetauktion startete. Ihr Vertragspartner sei der Kläger geworden, weil er innerhalb der Laufzeit der Option das höchste Angebot abgegeben habe.

Entgegen der Einschätzung der Beklagten sei am Rechtsbindungswillen des Klägers nicht zu zweifeln. Dass er den Gabelstapler zum Preis von bis zu 345 Euro abgenommen hätte, habe der Kläger plausibel dargelegt. Es sei nicht anzunehmen, dass er sein Kaufangebot nur zum Schein oder zum Scherz abgegeben habe. Jeder Teilnehmer einer eBay-Auktion werde vor der Abgabe eines Gebots darauf hingewiesen, dass dieses Gebot verbindlich sei und zum Abschluss eines Kaufvertrages führen könne. Das spreche für die Verbindlichkeit der mit einem Angebot abgegebenen Erklärung. Selbst wenn man dem Kläger unterstellen wolle, dass er sich als so genannter „Abbuchjäger“ systematisch an eBay-Auktionen beteilige, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu realisieren, setze auch ein solches Vorhaben gerade voraus, dass das jeweilige Höchstgebot bindend abgegeben werden solle.

Entscheidend sei daher, ob die Beklagte die von ihr begonnene eBay-Auktion vorzeitig habe beenden dürfen, so dass deswegen kein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Die Beklagte, die ihr Verkaufsangebot im Rahmen der eBay-Auktion nicht als unverbindlich gekennzeichnet habe, habe nach den eBay-internen Bestimmungen allerdings kein Recht zum Widerruf ihres Angebots gehabt. Nach diesen Bestimmungen berechtige allein der Wunsch eines Verkäufers, den angebotenen Gegenstand während der laufenden Auktion losgelöst von eBay anderweitig zu veräußern, nicht zur Rücknahme des eBay-Angebots, wenn für dieses bereits Gebote abgegeben seien. Die Gebote dürften nur aus berechtigten, in den eBay-Bestimmungen geregelten Gründen gestrichen werden. Derartige Gründe habe die Beklagte im zu entscheidenden Fall nicht gehabt.

(vgl.: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 06.11.2014)

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VonRA Moegelin

Diskriminierung bei der taz – Schadensersatz für männlichen Volontariats-Bewerber

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung unter anderem wegen des Geschlechts. Deswegen können auch Männer Opfer von geschlechtsbezogener Diskriminierung sein. Bei Stellenanzeigen muss ein Arbeitgeber daher sehr genau überlegen, wie er die Anzeige ausschreibt.

Die Beklagte engagiert sich unter anderem für die Förderung des journalistischen Nachwuchses. Zu diesem Zweck vergibt sie auch Volontariatsstellen bei der  „taz.die tageszeitung“. Bei der taz wurde eine journalistische Volontariatsstelle ausschließlich für eine Frau mit Migrationshintergrund ausgeschrieben. Die Bewerbung von Männern – unter ihnen die des Klägers – wurden von vornherein abgelehnt. Der abgelehnte Bewerber hat die Beklagte daraufhin auf Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG in Anspruch genommen. Sie ist der Meinung, die Benachteiligung von Männern sei erforderlich, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen im Journalismus zu erhöhen.

Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage entsprochen und die Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung von drei Monatsgehältern verurteilt. Die Beklagte habe den Kläger bei der Besetzung der Stelle wegen seines Geschlechts in unzulässiger Weise benachteiligt. Es sei nicht statthaft, die Bewerbung von Männern ausnahmslos auszuschließen. Auch sei die Maßnahme nicht geeignet, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, da es lediglich um die Besetzung einer Volontariatsstelle gehe (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 05.06.2014 – 42 Ca 1530/14).

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