Die Erniedrigung der Frau durch den Islam mittels Burka

VonRA Moegelin

Die Erniedrigung der Frau durch den Islam mittels Burka

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Der Gender-Wahn in Deutschland ist reichlich inkonsequent. Einerseits soll eine Frauenquote für Führungspositionen erzwungen werden – andererseits stören sich deren Befürworter kaum daran, dass hierzulande Männer mit islamischen Glauben das Recht haben, ihre Frauen wie Gespenster zu verhüllen, damit sie niemand auf der Straße als Frau wahrnehmen kann. Vielleicht wird es in Deutschland bald gesetzlich verboten sein, eine Burka zu tragen. Die Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner wirbt für ein entsprechendes Gesetz.

Die Burka ist Symbol für die religiös motivierte Frauenfeindlichkeit. Meines Erachtens ist ein Verbot überfällig. Im Tagesspiegel vom 05.12.14 wird der Unions-Politiker Kauder zitiert, wonach dieser Probleme mit der Verfassungsgemäßheit eines Verbots in den Raum. Das Tragen der Burka ist ein religiös motiviertes Ritual des Islam. Ein Burka-Verbot würde einen Eingriff in die Religionsfreiheit des Art. 4 GG bedeuten. Meines Erachtens wäre ein Verbot verfassungsrechtlich gerechtfertigt. In die Religionsfreiheit darf durch ein Gesetz eingegriffen werden, wenn andere Rechte von Verfassungsrang geschützt werden sollen. Im Fall der Burka würde ein Verbotsgesetz den Schutz der Menschenwürde des Art 1 GG und den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG zum Inhalt haben. Das Tragen der Burka verstößt gegen die Menschenwürde. Die Frau wird in sexistischer Weise zu einem Objekt reduziert. Indem man sie in der Öffentlichkeit nicht sehen kann, indem sie also nur noch „ein sich fortbewegendes Zelt“ darstellt, werden ihr die Attribute des Menschseins aberkannt. Mit unserer abendländischen Werteordnung ist die Burka nicht vereinbar. Zugleich wird die Frau sachwidriger Weise ungleich im Verhältnis zu einem Mann behandelt. Denn ein Mann muss sich im Islam nicht verhüllen. Die Menschenwürde der Frau und ihr Recht auf Gleichbehandlung wiegen deutlich schwerer als die islamische Religionsausübung. Soweit so ein Verbotsgesetz kommen würde, stünde es dem Scharia-orientierten Mann frei, seinen Glauben in Ländern zu praktizieren, die in Sachen Humanität rückständig sind, wie z.B. Saudi-Arabien.

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RA Moegelin administrator

2 Kommentare bisher

RA FuschiEingestellt am5:32 pm - Dez 5, 2014

Das selbe gilt für Kopftücher und Ordenstrachten. Ein Gesetz, dass nur eine bestimmte Form der Verhüllung verbietet, scheitert m. E. auch an Art. 3 GG.

MichaelEingestellt am2:11 pm - Dez 6, 2014

die Burka als Ganzkörperverhüllung ist doch im Grunde eine Vermummung.
Und ich dachte, in Deutschland gibt es ein Vermummungsverbot. Das muß doch schon ausreichen.

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