Laut einer am 28.11.14 bei N 24 kommentieren Studie befürworten ein Drittel aller Jurastudenten die Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland. Der Erlanger Jura-Professor Franz Streng hatte nach Angaben von N 24 zwischen 1989 und 2012 etwa 3100 Jura-Studenten befragt, die gerade mit ihrem Studium begonnen hatten. Er hält die verstärkte Opferorientierung einen Grund für die harte Haltung der Jurastudenten.
Was spricht für die Todesstrafe? Der Wunsch nach Gerechtigkeit und Vergeltung. Es gibt Fälle von Tätern, die derart grausame Verbrechen begangen haben und denen es an jeglicher Empathie gegenüber den Opfern fehlt, dass eine Gefängnisstrafe viel zu mild erscheint.
Ansonsten spricht nichts für die Todesstrafe. Sie ist als Mittel der General- und Spezialprävention erwiesenermaßen ein untaugliches Mittel. Wer ein Verbrechen begehen will, lässt sich nicht von der Androhung der Todesstrafe abschrecken. Wie man am Beispiel der US-Justiz erkennen kann, ist die Quote der unschuldig zum Tode Verurteilten nicht unerheblich. Allein die Gefahr eines Justizirrtums sollte für einen Rechtsstaat Grund genug sein, keine Todesstrafe vorzusehen.
Rechtsstaatlichkeit ist das entscheidende Argument gegen die Todesstrafe. Das Leben muss unantastbar sein. Davon darf der Staat keine Ausnahme machen. Wenn der Staat töten darf, dann führt das zur Verrohung der ganzen Gesellschaft. Die Wiedereinführung der Todesstrafe lässt sich nicht mit Art 1 Abs. 1 GG vereinbaren. Die Tötung eines Menschen ist der denkbar schwerste Eingriff in die Menschenwürde und daher nicht gerechtfertigt.
Es bleibt zu hoffen, dass betreffende Jurastudenten lernen den Unterschied zu erkennen, zwischen dem verständlichen Wunsch nach Gerechtigkeit, der aber zurückzutreten hat hinter dem übergeordneten Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit.
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