Nach dem Sieg vor Gericht gegen die Stiftung Warentest teilte der Unternehmenssprecher von Ritter Sport nun mit: „Wir werden nicht gegen die Stiftung Warentest klagen“
Zuvor hatte der Schokohersteller den Rechtsstreit gegen die Stiftung hinsichtlich der Frage gewonnen, ob die Kennzeichnung „natürliches Aroma“ irreführend ist (OLG München, Urteil vom 09.09.2014, Az. 18 U 516/14). Es ging um das Aroma Piperonal. Ritter Sport erhielt für eine Sorte die Note „mangelhaft“, da Piperonal chemisch sei. Der Nachweis gelang der Stiftung vor Gericht jedoch nicht.
Wegen der negativen Bewertung könnte Ritter Sport grundsätzlich Schadensersatz gegen die Stiftung Warentest geltend machen. Darauf wird nunmehr verzichtet, wahrscheinlich weil Ritter Sport die zu erwartende Berichterstattung in den Medien als negative Werbung ansieht.
Ob einer wirklich guten Schokokade Aroma -egal ob „natürlich“ oder chemisch- beigemixt werden muss, hat jeder Liebhaber von Schokolade für sich selbst beim Kauf zu entscheiden.
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