Streik der Gewerkschaft UFO gegen Lufthansa untersagt

VonRA Moegelin

Streik der Gewerkschaft UFO gegen Lufthansa untersagt

Share

klsgfx-BigPlaneDie 1. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf hat am 10.11.15 beschlossen, dem Antrag der Deutschen Lufthansa AG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattzugeben, und der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation e.V. (UFO) für den heutigen Tag weitere Streikmaßnahmen am Standort Düsseldorf (DUS) untersagt.

Hintergrund der gegenwärtigen Tarifauseinandersetzungen ist, dass UFO den Neuabschluss von Tarifverträgen, unter anderem zur Übergangs- und Altersversorgung, anstrebt, nachdem die Tarifverträge zur Übergangs- und Altersversorgung aus dem Jahr 2003 mit Wirkung zum 31.12.2014 gekündigt worden waren. Seitdem verhandeln Lufthansa und Ufo, die rund 19.000 Flugbegleiter als Mitglieder hat. Diese betriebsinterne Frührente für die Flugbegleiter ermöglicht das frühere Ausscheiden aus dem Beruf wegen der körperlichen Belastungen die der Job mit sich bringt.

Nach Ansicht des Personalvorstands der Lufthansa, Bettina Volkens, fügt die geplante Streikmaßnahme den fast 100.000 Kunden schweren Schaden zu.

Das Arbeitsgericht bejaht seine örtliche Zuständigkeit. Da die Arbeitsniederlegungen am Standort Düsseldorf erfolgten, sei der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gegeben. In der Sache hält das Gericht die Streikmaßnahmen für rechtswidrig, da die Gewerkschaft ihre Streikziele nicht hinreichend bestimmt formuliert habe. Es könne dahinstehen, ob die Anforderungen, die an ein annahmefähiges Vertragsangebot zu stellen seien, erfüllt sein müssten. Die Tarifziele müssten jedenfalls klar und ohne Widerspruch benannt werden. Dies habe UFO vorliegend nicht getan. Es bleibe z.B. unklar, ab welchem Mindestalter, nach welcher Wartezeit und für welchen Zeitraum Versorgungsleistungen gewährt werden sollten. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

(Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2015 – 1 Ga 80/15; vgl. Pressemitteilung der Justiz NRW vom 10.11.2015)

Share

Ãœber den Autor

RA Moegelin administrator

Blogverzeichnis TopBlogs.de das Original - Blogverzeichnis | Blog Top Liste Blogverzeichnis Bloggerei.de