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Schadensersatz drittbetroffener Unternehmen beim Arbeitskampf
Die von einem Streik der Fluglotsen am 6. April 2009 am Stuttgarter Flughafen betroffenen Luftverkehrsgesellschaften haben gegen die streikführende Gewerkschaft keine Schadensersatzansprüche wegen ausgefallener, verspäteter oder umgeleiteter Flüge. Die vier Klägerinnen betreiben Luftverkehrsunternehmen. Die...