JETZT Bank-Bearbeitungsgebühren zurückfordern – Verjährung droht

VonRA Moegelin

JETZT Bank-Bearbeitungsgebühren zurückfordern – Verjährung droht

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Gerald_G_Alarm_Clock_(Simple)Der Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung zugunsten von Bankkunden entschieden (BGH XI ZR 348/13). Es ging um die Frage der Verjährung von Erstattungsansprüchen wegen unrechtmäßig erhobener Kredit-Bearbeitungsgebühren. Geklagt hatten zwei Kunden von der Santander Bank und der CreditPlus Bank. Sie können die Bearbeitungsgebühren zurückfordern, wie schon zuvor entschieden worden ist. Unklar war bislang, nach wie vielen Jahren Kunden ihre Ansprüche noch rückwirkend zurückfordern können.

An sich gilt für diesen Sachverhalt die dreijährige Verjährung gemäß § 195 BGB. Aber in Anbetracht der bislang uneinheitlichen Rechtsprechung zur Rechtmäßigkeit der Bearbeitungsgebühren hat der BGH entschieden, dass die 10-jährige Verjährungsfrist anzuwenden ist.

Der einschlägige § 199 Abs. 4 BGB lautet wie folgt: „… Ansprüche …. verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an .“

Daraus folgt, dass Bearbeitungsgebühren die vor 2004 entstanden sind, auf jeden Fall verjährt sind, soweit vom Bankkunden keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen worden sind. Es gilt eine 10-jährige Verjährungsfrist, so dass im Jahr 2014 noch alle Ansprüche seit 2004 geltend gemacht werden können. Allerdings ist durch das BGH-Urteil Rechtsklarheit entstanden, so dass die Frist nicht über 2014 hinaus angewendet werden kann. Schon ab 2011 hat sich eine gefestigte Rechtsprechung der Oberlandesgerichte herausgebildet, so dass ab diesem Zeitraum die dreijährige Verjährung gilt.

Die Verjährung von Kredit-Bearbeitungsgebühren stellt sich wie folgt dar:

Anspruch entstanden:          Anspruch verjährt zum:                                                                                  vor dem 01.01.2004              verjährt, es sei denn, verjährungshemmende Maßnahmen erfolgt 01.01.2004 – 31.12.2011      31.12.2014                                         01.01.2012                             31.12.2015                                                                               01.01.2013                             31.12.2016                                                                                        01.01.2014                             31.12.2017

Dem Bankkunden der ungerechtfertigt erhobene Bearbeitungsgebühren von der Bank zurückholen will, sollte seine Ansprüche rasch geltend machen. Denn soweit die Bearbeitungsgebühren im Zeitraum 2004 – 2011 entstanden sind, verjähren sie mit Ablauf des 31.12.2014. Sofern sich der Kunde zunächst schriftlich an die Bank wendet, sollte er mit gerichtlichen Schritten drohen für den Fall der Ablehnung. In Hinblick auf die Falle die zum Ende 2014 verjähren, sollte die Frist sehr kurz bemessen sein. Sollte die Bank nicht zahlen, müssen „verjährungshemmende“ Maßnahmen erfolgen. Das erfolgt insbesondere durch gerichtliche Schritte. Die schriftliche Geltendmachung bei der Bank reicht nicht. Für die Verjährung wird abgestellt auf den Zugang der Klage oder des Mahnbescheids bei der Bank. Die Klage oder der Mahnantrag sollte also rechtzeitig in 2014 erfolgen Es sollte genügend Zeit für die Bearbeitung durch das Gericht eingeplant werden.

Volltext der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 153/2014 vom 28.10.14

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