Deutsche Bahn AG will mit einstweiliger Verfügung GDL-Streik verbieten lassen

VonRA Moegelin

Deutsche Bahn AG will mit einstweiliger Verfügung GDL-Streik verbieten lassen

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Beim Arbeitsgericht Frankfurt will die Deutsche Bahn AG mit einer einstweiligen Verfügung den seit 5. November laufenden Streik der GDL verbieten lassen. Voraussetzung für ein Verbot ist ein Verstoß gegen den „ultima-ratio“-Grundsatz, also Unverhältnismäßigkeit. In ähnlich gelagerten Fällen -zuletzt am 21.10.14- ist die Lufthansa gescheitert, einen Streik durch einstweilige Verfügung zu unterbinden.

Diese Entscheidung macht deutlich, wie hoch die Rechtsprechung die Hürden in Anbetracht des verfassungsrechtlich geschützten Streikrecht an ein Verbot gelegt hat. Daher dürfte es jetzt für das Gericht keine Rolle spielen, dass die GDL zuvor ein Schlichtungsverfahren abgelehnt hat und möglicherweise auch machtpolitische Erwägungen eine Rolle spielen. Denn die GDL konkurriert mit der Gewerkschaft EVG.

All das zusammen betrachtet lässt nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass das Gericht zur Ansicht kommt, dass die GDL diesmal zu weit gegangen ist. Eine Überraschung wäre es in Anbetracht der strengen Rechtsprechung zum Streikrecht allerdings schon. Die Entscheidung wird in Kürze -wahrscheinlich noch am 06.11.14- zu erwarten sein, da es sich um ein gerichtliches Eilverfahren handelt.

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