Sieg der Männlichkeit – Benutzung der Toilette im Stehen rechtmäßig

VonRA Moegelin

Sieg der Männlichkeit – Benutzung der Toilette im Stehen rechtmäßig

Share

kloIn einem Mietrechtsstreit forderte der Vermieter Schadensersatz wegen beschädigten Marmors, der durch Urinspritzer verursacht worden sein soll. Die Urinspritzer hielt das Gericht als ursächlich für den Schaden am Marmor. Der Vermieter wollte 1.900 € einbehalten, weil der Marmorboden im Bereich der Toilette hierdurch abgestumpft war.

In den Medien wurde hierzu in den Raum gestellt, ob es sich dieser Art die Toiltette zu benutzen, um ein der letzten Domänen der Männlichkeit handelt. 

Gegen die Einbehaltung der Mietkaution hatte der Mieter jedenfalls geklagt. Das Amtsgericht gab seiner Klage statt.

Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung (Amtsgericht Düsseldorf – 42 C 10583/14). 

Nach Ansicht des Gerichts habe der Vermieter kein Recht, die Kaution für die anstehende Reparatur einzubehalten. Urinieren im Stehen sei weit verbreitet, die Gefahren für Böden aber kaum bekannt. Der Vermieter hätte auf die Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen.

Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: „Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.“

Vermietern wird daher zu empfehlen sein, ausdrücklich auf die Empfindlichkeit des Marmorbodens im Mietvertrag hinzuweisen und eine entsprechende Regelung des Vollzugs des Urinierens zu verfassen.

Share

Ãœber den Autor

RA Moegelin administrator

Blogverzeichnis TopBlogs.de das Original - Blogverzeichnis | Blog Top Liste Blogverzeichnis Bloggerei.de