Sieg auch in der 2. Instanz für die GDL

VonRA Moegelin

Sieg auch in der 2. Instanz für die GDL

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Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am 07.11.14 den GDL-Streik für rechtmäßig erklärt und damit das gestern ergangene Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt bestätigt. Schon wie in der 1. Instanz gab es stundenlange Vergleichsverhandlungen, die jedoch zu keinem Ergebnis führten. Die GDL kann damit wie vorgesehen ihren Streik bis Montag durchführen.

Die beiden Gerichtstermine gestern und heute wurden von den Richtern genutzt, um den Konfikt zu beenden und zu einem für beide Seiten tragfähigen Kompromiss zu kommen. Die Richter sind zwar gescheitert, haben aber mit lobenswerter Hartnäckigkeit gekämpft. Die Richter hätten auch einfach nur die Parteien anhören können um dann ihr Urteil zu sprechen, was in der Gerichtspraxis häufig vorkommt.

Es bleibt zu hoffen, dass sich Bahn AG und GDL durch die Verhandlungsführung der Richter bei den zwei Gerichtsterminen etwas angenähert haben und zu einer schnelleren Lösung des Tarifkonflikts führt.

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