Der SPD-Politiker und frühere Ministerpräsident von Brandenburg Matthias Platzeck hat am 18.11.14 vorgeschlagen, die Krim-Annexion zu legalisieren. Sie müsse völkerrechtlich geregelt werden, so dass sie für alle hinnehmbar ist, z.B. durch Wiederholung des Referendums unter Kontrolle der OSZE. Dieser Vorschlag erübrigt sich, da die Ukraine hiermit nicht einverstanden wäre, was absolute Voraussetzung eines Referendums darstellt. Zudem ist es fernliegend anzunehmen, dass unter der jetzigen russischen Besatzung der Krim ein Referendum nach demokratischen Standards, wie z.B. zuvor in Schottland, möglich ist.
Das Ansinnen von Herrn Platzeck kann nur als dreister Verstoß gegen demokratische Grundwerte bezeichnet werden.
Russland hat mit der Annexion insbesondere gegen Art. 3 der UN-Charta für Völkerrecht verstoßen, wonach die Souveränität anderer Staaten zu respektieren ist. Selbstverständlich konnte demnach nicht gegen den erklärten Willen der Ukraine ein Teil des Landes und zwar die Krim aus ihrem Staatenverbund herausgerissen und in die Russische Föderation eingegliedert werden. Folgerichtig hat die UN die Annexion nicht anerkannt. Juristisch betrachtet ist die Krim auch weiterhin zur Ukraine gehörend und lediglich faktisch unter russischer Besatzung.
Wenn nun Herr Platzeck diese Annexion legalisieren will, die mit Hitlers Annexion des Sudetenlandes von 1938 vergleichbar ist, dann offenbart er ein gespaltenes Verhältnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Völkerrecht. Denn damit wäre Russland und anderen aggressiven Regimen Tür und Tor geöffnet, sich in gleicher Weise von souveränen Staaten Gebiet einzuverleiben. Damit würde auch der zumindest autoritär herrschende Putin noch stärker gemacht werden und ihn verleiten, noch weitere Staaten in deren Grenzen zu bedrohen.
Platzecks Vorschlag steht in krassem Gegensatz zu unserem Wertesystem und Rechtssystem. Es gibt bei einem Verstoß gegen Gesetze lediglich die Möglichkeit, mildernde Umstände zu berücksichtigen, aber nicht, dass aus Unrecht plötzlich Recht wird.
Ein Beispiel: Uli Hoeneß hat vom Gericht wegen seiner Steuerstraftat eine vergleichsweise milde Strafe erhalten, da er sich im Prozess kooperativ verhalten hat. Auch bei der Verbüßung seiner Haft kann er bei guter Führung mit Entgegenkommen rechnen, z.B. Aussetzung der verbleiben Haft auf Bewährung. Aber keinesfalls kann seine Steuerhinterziehung im Nachhinein als rechtmäßig erklärt.
Das gleiche gilt für den im Widerspruch zur UN-Charta stehenden Völkerrechtsverstoß von Russland. Die Legalisierung ginge nur, wenn die UN-Charta dahingehend umformuliert wird, dass Staaten das Recht haben, die Souveränität anderer Staaten zu missachten.  Genau das steht im Widerspruch zu unserem Wertesystem und kommt daher nicht in Betracht.
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