Kein Hartz IV für Synanon-Bewohner

VonRA Moegelin

Kein Hartz IV für Synanon-Bewohner

Share

lucha_obrera_contra_la_droga_2Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 28.11.14 über die Klage eines Synanon-Bewohners gegen  das Jobcenter entschieden, ob Hartz IV an ihn als Suchtkranken zu zahlen ist, wenn er in einer Unterkunft der Synanon-Stiftung untergebracht ist.

Nachdem die Berliner Jobcenter jahrelang auch den suchtkranken Bewohnern der Synanon-Stiftung Leistungen gewährt hatten, haben sie Ende 2012 ihre Praxis geändert und lehnen die ALG II – Anträge seitdem ab. Die Synanon-Bewohner seien in einer stationären Einrichtung untergebracht. Eine Vermittlung in reguläre Arbeit sei nicht möglich. Gemäß § 7 Abs. 4 SGB II seien sie vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Demgegenüber halten die Sozialämter, zu deren Aufgaben unter anderem die Unterstützung erwerbsunfähiger Hilfebedürftiger fällt, weiterhin die Jobcenter für zuständig.

Rund 80 Synanon-Bewohner haben daraufhin Anfang 2013 Klage gegen die Jobcenter auf Weiterbewilligung von Hartz IV – Leistungen erhoben. Zur Klärung der Zuständigkeitsfrage haben sich die Beteiligten auf die Durchführung einiger Musterprozesse geeinigt von denen nun der erste entschieden wurde.

Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen. Das Leben in einem Haus der Synanon-Stiftung entspricht der Unterbringung in einer stationären Einrichtung. Es schließt eine Verfügbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt grundsätzlich aus. Mitglieder der Selbsthilfegemeinschaft für suchtkranke Menschen haben damit keinen Anspruch gegenüber den Jobcentern auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch („Hartz IV“) (Sozialgericht Berlin, Urteil vom 28. November 2014 – S 37 AS 9238/13).

Synanon übernehme die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung und die Integration der Hilfebedürftigen. Demnach stehen sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Daraus folgt, dass kein Hartz-IV-Anspruch besteht und die Jobcenter nicht zuständig sind, sondern die Sozialämter gemäß SGB XII (Sozialhilfe).

Volltext des Urteils des Sozialgerichts Berlin vom 28. November37 2014 – S 37 AS 9238/13

Share

Ãœber den Autor

RA Moegelin administrator

Blogverzeichnis TopBlogs.de das Original - Blogverzeichnis | Blog Top Liste Blogverzeichnis Bloggerei.de