Geringe Aussicht auf Erfolg – Bahn AG will Berufung

VonRA Moegelin

Geringe Aussicht auf Erfolg – Bahn AG will Berufung

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Die Bahn AG will gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 06.11.14 nach entsprechenden Verlautbarungen in Berufung gehen. Noch heute vormittag gegen 10:30 Uhr soll das Hessische LAarbG über die Rechtmäßigkeit des seit 05.11.14 laufenden GDL-Streiks verhandeln. Die Zurückweisung der Berufung ist so gut wie sicher. Die Richterin der 1. Instanz hat es gestern auf den Punkt gebracht, wonach es das Wesen eines Arbeitskampfes sei, dass es zu großen Beeinträchtigungen kommen könnte. Der Streik ist demnach verhältnismäßig und gerechtfertigt.

Die Bahn AG darf sich aber als moralischer Sieger betrachten, da sie sich vor Gericht gestern einigungsbereit gezeigt hat. Das Scheitern eines Vergleichs lag an der fehlenden Bereitschaft der GDL, der Bahn AG zur Frage der konkurrierenden Tarifverträge entgegenzukommen. Die Bahn AG will konkurrierende Tarifverträge einzelner Berufsgruppen verhindern. Die Sichtweise der Bahn AG, dass in einem derart großen Unternehmen unterschiedliche Verträge für eine Gruppe von Beschäftigten kaum praktisch durchzuführen seien, erscheint nachvollziehbar. Zudem hat die GDL den Vorschlag abgelehnt, eine Streikpause bis 17.11.14 zu vereinbaren, um in dieser Zeit Verhandlungen vorzubereiten, an denen wegen der Problematik der Konkrrenz zwischen den Gewerkschaften neben der Bahn AG und der GDL, auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) einbezogen worden wäre.

Ob sich die GDL mit ihrer harten Haltung einen Gefallen getan hat, bleibt abzuwarten.

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