Geldstrafe für „I am God“ mit nackten Brüsten im Kölner Dom

VonRA Moegelin

Geldstrafe für „I am God“ mit nackten Brüsten im Kölner Dom

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rygle_Super_JesusIm nicht allzu rechtsstaatlichen Russland gab es für eine ähnliche Pussy-Riot-Aktion Gefängnis. In dem hier vorliegenden Fall hat das Amtsgericht Köln die Femen-Aktivistin Josephine W. wegen Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20,00  € verurteilt. Das Gericht hat in seiner Entscheidung gegen die zur Tatzeit 20-jährige das Erwachsenenstrafrecht angewandt (AG Köln, Urteil vom 03.12.14 – 647 Ds 240/14). Das Gericht hätte auch das mildere Jugendstrafrecht anwenden können. Es gilt, so lange der Täter noch nicht 21 Jahre alt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit ihrer Tat habe sie gegen die Missachtung von Frauenrechten in der katholischen Kirche und gegen Kardinal Joachim Meisners Einstellung zum Thema Abtreibung protestieren wollen.

Nach § 167 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches ist die absichtliche und grobe Störung des Gottesdienstes einer in Deutschland bestehenden Kirche mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.

Die von der Aktivistin geltend gemachte Meinungs- und Demonstrationsfreiheit beeindruckte das Gericht nicht. Sie habe den vom ehemaligen Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner im Kölner Dom abgehaltenen Weihnachtsgottesdienst absichtlich und in grober Weise gestört hat.

Die Aktivistin sprang nach Beginn des Gottesdienstes aus den ersten Reihen weitgehend unbekleidet auf den Hauptaltar, um von dort lautstark politische Erklärungen in den Kirchenraum zu rufen. Auf ihren nackten Brüsten trug sie den Schriftzug „I am God„. Sie wurde sodann von Kirchenmitarbeitern vom Altartisch gezogen und aus dem Innenraum der Kirche entfernt, so dass vorübergehend die Fortsetzung des Gottesdienstes gehindert war.

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