Der Tod des Don Diego

VonRA Moegelin

Der Tod des Don Diego

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whitehorseDas Reitpferd Don Diego musste sterben, weil es möglicherweise falsches Futter bekommen hat. Die Eigentümerin des Pferdes verklagte den Inhaber des Reitbetriebes, bei dem das Tier untergestellt war und versorgt wurde, auf Schadensersatz. Dieser soll durch falsches Futter den Todesfall durch eine Kolik verursacht haben.

Die Klägerin hatte behauptet, die Mitarbeiter des Reitstalles, in welchem das Tier untergestellt war und versorgt wurde, hätten Don Diego vorsätzlich über mehrere Tage hinweg Stroh gefüttert, obwohl bekannt war, dass dem mit Koliken belasteten Pferd kein Stroh hätte gefüttert werden dürfen. Don Diego war nach einer schweren Kolik operiert worden und musste schließlich getötet werden. Der beklagte Inhaber des Reitbetriebes gab demgegenüber an, dem Pferd sei nur Heu von guter Qualität verfüttert worden und außerdem habe die Fütterung des Tieres mit dessen Tod nichts zu tun.

Das Gericht hat die Klage auf Schadensersatz in Form des Kaufpreises für das verstorbene Pferd sowie die entstandenen Fahrt- und Tierarztkosten abgewiesen.

Maßgeblich kam es dem Gericht auf die Regeln der Beweislast an, im einschlägigen Fall zu den behaupteten Verletzungen von vertraglichen Pflichten aus dem hier zugrunde liegenden Einstellvertrag.

Die Beweislast für eine Pflichtverletzung des zwischen den Parteien geschlossenen Einstellvertrages hat aber die Klägerin als diejenige zu tragen, die mit der entsprechenden Behauptung Schadensersatz begehrt. Bleiben – wie in diesem Fall – Zweifel, kann der Beklagte nicht zur Zahlung verurteilt werden (Landgericht Coburg, Urteil vom 14.01.2013 – 14 O 518/12).

Die Klägerin konnte eine Pflichtverletzung auf Seiten des Reitbetriebes nicht nachweisen.

Das Gericht hat hierzu der sechs Zeugen vernommen. Die Vernehmung ergab nach den richterlichen Feststellungen, dass die Fütterung des Pferdes mit Stroh nicht nachweisbar ist. Das Gericht ging vielmehr davon aus, dass „Don-Diego“ ordnungsgemäß mit Heu gefüttert wurde.

Einem Antrag der Klägerin auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Frage der Qualität des Heues ging das Gericht indes nicht nach, weil insbesondere Reste der letzten Fütterung von „Don-Diego“ nicht mehr vorhanden waren.

Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

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