„Brilliantenschieber im Café Kaiserhof“ von George Grosz ist national wertvolles Kulturgut

VonRA Moegelin

„Brilliantenschieber im Café Kaiserhof“ von George Grosz ist national wertvolles Kulturgut

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addon-the-artistEin sowohl für den Kunstmarkt als auch für den Kunstliebhaber wichtiges Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin gefällt. Die Aquarell-Collage „Brilliantenschieber im Café Kaiserhof“ von George Grosz ist national wertvolles Kulturgut (Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 22. Januar 2015 – 1 K 228.11). Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2011 verfügte das Land Berlin die Aufnahme verschiedener Kunstwerke, die im Eigentum eines Berliner Galeristen stehen, in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes. Betroffen waren u.a. die Werke „Belebte Straßenszene“, „Schönheit, Dich will ich preisen“ und „Brilliantenschieber im Cafe Kaiserhof“ von George Grosz, „Ertüchtigung“ von Hannah Höch, „Zwischen Bäumen stehendes Mädchen“ von Otto Mueller sowie „Zwei nackte Tanzende“ und „Mädchen auf violettem Sessel“ von Ernst Ludwig Kirchner. Mit der Verfügung verbunden ist ein grundsätzliches Verbot der Ausfuhr der Werke ins Ausland.

Das Verwaltungsgericht hat der hiergegen gerichteten Klage überwiegend stattgegeben. Keines der betreffenden Werke sei national wertvolles Kulturgut – bis auf die „Brilliantenschieber“ von Grosz.

Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt: Für eine Eintragung nach dem Kulturschutzgesetz ist es erforderlich, dass mit einer etwaigen Abwanderung der Kunstwerke aus Deutschland ein wesentlicher Verlust für den deutschen Kulturbesitz einhergeht. Maßgebend hierfür ist die künstlerische Eigenart der Objekte, ihr (kunst)historischer Rang und ihr kultureller Wert, ihre Einzigartigkeit oder ihre Seltenheit und ihre Bedeutung für die kulturelle Entwicklung in Deutschland. Bei einer Gesamtschau lässt sich dies für sechs der sieben genannten Werke nicht feststellen. Das Gericht folgt bei seiner Entscheidung damit im Wesentlichen dem Gutachten einer Kunstsachverständigen, die das Gericht beauftragt hatte. Diese hatte nur das Werk „Brilliantenschieber im Cafe Kaiserhof“ als wichtiges Objekt von George Grosz, der ein Künstler von internationalem Rang sei, eingeordnet. Denn dieses Bild stammt aus einer sehr kleinen Werkserie, bei der Grosz erstmals Elemente von Collage und Aquarell miteinander verbunden und damit ein neues und zentrales Gestaltungsprinzip der Avantgarde entwickelt habe.

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