Siemens geht es gut. Dennoch hat das Unternehmen einen drastischen Personalabbau in Aussicht gestellt. Insgesamt will Siemens 6900 Stellen streichen. In Deutschland sind neben Görlitz (720 Arbeitsplätze) und Leipzig (200) sind Offenbach, Erlangen, Erfurt sowie die großen Werke in Berlin – Siemensstadt (300) und Mülheim an der Ruhr (640) betroffen, wie finanzen.net berichtet. Siemens hat zwar beteuert, beim geplanten Abbau von über 3000 Arbeitsplätzen in Deutschland betriebsbedingte Kündigungen möglichst vermeiden zu wollen.
Sollte es aber doch zu betriebsbedingten Kündigungen kommen, müssen betroffene Arbeitnehmer unverzüglich Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, wenn sie um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes kämpfen wollen. Bei Untätigkeit würde die Kündigung auf jeden Fall wirksam werden. Auch wenn der Erhalt einer Abfindung erreicht werden soll, muss im Fall einer Kündigung Klage hiergegen erhoben werden.
Sollten Sie von einer Kündigung von Siemens betroffen sein, unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Moegelin beim Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder bei der Erwirkung einer Abfindung – unabhängig davon an welchem Siemens-Standort Sie in Deutschland arbeiten.
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Allgemeine Infos zum Kündigungsschutz erhalten Sie hier: Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
News Update
23.01.18: Siemens-Chef Joe Kaeser gibt dem Werk Görlitz die Garantie bis 2023 für seinen Fortbestand.
30.11.17: Die Medizintechnik-Sparte Healthineers soll in Frankfurt an die Börse gehen. Der nächste große Schritt beim Konzernumbau soll im ersten Halbjahr 2018 erfolgen.
23.11.17: Die Gewerkschaft IG Metall hat ein Autokorso in Berlin organisiert, bei dem mehrere hundert Beschäftigte und Betriebsräte von Siemens teilnahmen.
20.11.17: Wegen des geplanten Stellenabbaus von Siemens droht die Gewerkschaft IG Metall mit Streiks, falls der Vorstand bei seinen Plänen bleiben sollte.
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