Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass die Anfechtung des Arbeitsvertrages mit der Ex-AfD-Referentin Lena K. durch die AfD-Landtagsfraktion wirksam erfolgte. Rechtsfolge ist, dass dass der Arbeitsvertrag von Anfang an unwirksam ist.
Die Pressemitteilung des LAG LSA vom 16.Juli 2019 im Wortlaut:
Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt hat mit heute verkündetem Urteil die Berufung der Ex-AfD-Referentin Lena K. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 8. Juni 2017 zurückgewiesen.
Das Landesarbeitsgericht bestätigte damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts, dass das zwischen der AfD Fraktion und der Referentin Lena K. Anfang November 2016 begründetes Arbeitsverhältnis wegen der Anfechtung des Arbeitsvertrages durch die AfD-Landtagsfraktion bereits im Dezember 2016 beendet wurde. Lena K. habe vor Abschluss des Arbeitsvertrages falsche Angaben gemacht und ihrem Arbeitgeber über wesentliche Punkte arglistig getäuscht.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision nicht zugelassen.
Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (LAG LSA), Urteil vom 16.Juli 2019 – 5 Sa 275/17
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