AGB im Mietvertrag die Hunde und Katzen verbieten sind unwirksam – BGH VIII ZR 168/12

VonRA Moegelin

AGB im Mietvertrag die Hunde und Katzen verbieten sind unwirksam – BGH VIII ZR 168/12

Share

Teddy 4Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (BGH VIII ZR 168/12). Erforderlich ist nach Ansicht des BGH eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall. Im Streitfall ging es um einen kleinen Hund mit 20 cm Schulterhöhe der Rasse Shi Tzu-Malteser (-Mischling).

Die Klausel hatte folgenden Wortlaut:

Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Nutzer und im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Gebäudes, des Grundstücks und der Wohnung bedarf das Mitglied der vorherigen Zustimmung der Genossenschaft, wenn es Tiere hält, soweit es sich nicht um übliche Kleintierhaltung handelt (z. B. Fische, Hamster, Vögel), es sei denn, in § 16 ist etwas anderes vereinbart.“

Diese Klausel hält der BGH gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB für unwirksam, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken des § 535 Abs. 1 BGB nicht zu vereinbaren sei. Nach seinem wesentlichen Grundgedanken hänge die (Un-) Zulässigkeit einer Tierhaltung von einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen im Einzelfall unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte ab.

Zwar könne bei einer Hunde- und Katzenhaltung, anders als bei Kleintieren, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden können (vgl. BGH VIII ZR 340/06), eine Beeinträchtigung der Vermieterbelange oder eine Störung anderer Hausbewohner nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Daraus folge aber nur, dass ein Vermieter nicht in jedem Fall verpflichtet ist, eine Hunde- oder Katzenhaltung zu erlauben. Dagegen berechtige die bei Hunden und Katzen nicht generell ausschließbare Gefahr einer Beeinträchtigung der Mietsache oder einer Störung von Nachbarn den Vermieter entgegen der Auffassung des Vermieters nicht dazu, die Haltung von Hunden und Katzen durch AGB generell zu untersagen.

Volltext des Urteils des Bundesgerichtshofs: BGH, Urteil vom 14. November 2007 – VII ZR 168/12

Share

Ãœber den Autor

RA Moegelin administrator

Blogverzeichnis TopBlogs.de das Original - Blogverzeichnis | Blog Top Liste Blogverzeichnis Bloggerei.de