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VonRA Moegelin

Verkauf von Miles & More-Bonusmeilen berechtigt Lufthansa zur Kündigung – BGH X ZR 79/13

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UnbenanntBei dem von der Lufthansa angebotenen „Miles & More“-Programm handelt es sich um ein Kundenbindungsprogramm, für das es kein gesetzlich geregeltes Leitbild gibt. Als Anbieterin eines solchen Programms kann die Lufthansa daher Art und Umfang der Leistung, die sie ihren Kunden für ihre Treue versprechen will, in eigener Verantwortung bestimmen (Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 154/2014 vom 29.10.2014).

Damit scheiterte die Klage eines Kunden der Lufthansa, der noch vom OLG  Köln Recht bekommen hat. Der Kläger hatte den höchsten Vielfliegerstatus (HON Circle Member). Die Lufthansa kündigte den Teilnahmevertrag fristlos und entzog ihm den Vielfliegerstatus, weil er seine Prämientickets an eine dritte Person verkauft hat.

Diese Vorgehensweise ist rechtens. Nach Ansicht des BGH ist keine Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB so wie bei AGB´s durchzuführen. Ob eine unangemessene Benachteiligung des Kunden vorliegt, ist unerheblich und daher nicht zu überprüfen.

Um ihren Status als Vielflieger nicht in Gefahr zu bringen, ist Kunden der Lufthansa zu raten, ihre Bonus-Meilen nicht an unbeteiligte Dritte zu verkaufen. Die Lufthansa hat in so einem Fall das Recht auf Kündigung. Obendrein ist der Vielfliegerstatus des Kunden damit gegenstandslos.

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