Strafanzeige von Gysi gegen George W. Bush

VonRA Moegelin

Strafanzeige von Gysi gegen George W. Bush

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bush_and_bonesVom linken Anwaltskollegen Gysi habe ich bislang nichts gehalten, unter anderem wegen seiner Untertänigkeit gegenüber Putin. Aber dass er jetzt Strafanzeige gegen George W. Bush im Zusammenhang mit den CIA-Foltervorwürfen erstattet hat, finde ich gut.

An Generalbundesanwalt Harald Range stellt Gysi auch die Forderung eiiner sofortigen Aufnahme von Ermittlungen gegen den früheren US-Vizepräsidenten Dick Cheney, Ex-CIA-Chef George Tenet, zwei Militärpsychologen sowie gegen unbekannt.

Hierzu bemerkt Gysi am 16.12.14 in seinem Facebook-Profil:

„Der Bericht des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika über die praktizierten Foltermethoden ist wirklich in jeder Hinsicht erschreckend und diese sind auch durch nichts zu rechtfertigen. Ich weiß nicht, mit welchen glaubwürdigen Begründung die USA jemals noch Diktaturen anklagen wollen. Der Terror siegt, wenn man vermeintliche oder auch wirkliche Terroristen so behandelt wie es dort geschehen ist. Das ist der völlig falsche Weg. Abgesehen davon kennen wir 9000 Seiten davon noch gar nicht. Und es gibt ja Gründe, sie geheim zu halten. Man kann sich vorstellen, dass auf diesen 9000 Seiten noch so viel schlimmere Dinge stehen, dass es einfach in jeder Hinsicht entsetzlich ist. Obama hat erklärt, es soll nicht wieder vorkommen. Herr Bush hat erklärt, es war völlig richtig. Und beide haben erklärt, es wird keine strafrechtliche Verantwortlichkeit in den USA geben. Die Bundesregierung steht vor der Frage, wie sie damit umgeht. Ich habe heute Strafanzeige erstattet beim Generalbundesanwalt.“

Wenn man dem was in den Medien so geäußert wurde als Maßstab nimmt, wusste Bush Bescheid und dürfte die Maßnahmen gebilligt oder gar angeordnet haben. Es kann dann nach unserem Strafrecht eine Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzungsdelikten in Anstiftung oder Mittäterschaft in Betracht kommen. Soweit Bush den Tod der Personen billigend in Kauf genommen hat, wäre dann (versuchter) Mord oder Totschlag einschlägig.

Mal sehen, ob sich die Staatsanwaltschaft traut, hinreichenden Tatverdacht zu sehen. Dann müsste sie Anklage erheben.

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