Putins Nachtwölfe auf Siegesfahrt nach Berlin

VonRA Moegelin

Putins Nachtwölfe auf Siegesfahrt nach Berlin

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ussr-2Während Russland ein totalitäres System ist, nutzt Putins Schlägertrupp „Nachtwölfe“ eiskalt unsere rechtsstaatlichen Mittel, um am 9. Mai 2015 Propaganda für den Kreml zu veranstalten. Die auf Putins Lohnliste stehenden Mitglieder der Rockerbande erreichten in zwei Eilverfahren die Aufhebung der zuvor ausgesprochenen Einreiseverweigerung und dürfen nun doch nach Deutschland einreisen.

Am 9. Mai 2015 findet in Berlin ein Motorradkorso aus Anlass des 70. Jahrestages des Sieges der Roten Armee über Deutschland statt, an der die Antragsteller teilnehmen wollen. Sie sind russische Staatsangehörige und im Besitz gültiger Schengen-Visa, die von Italien ausgestellt wurden. Die Bundespolizei verweigerte ihnen am 30. April 2015 am Flughafen Berlin-Schönefeld die Einreise nach Deutschland. Sie reisten daraufhin zurück, halten aber an ihrem Vorhaben fest.

Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete die Bundesrepublik Deutschland in zwei Verfahren, die Einreise zu dem genannten Zweck jeweils zu gestatten (Verwaltungsgericht Berlin, Beschlüsse der 10. Kammer und der 13. Kammer vom 6. Mai 2015 – VG 10 L 192.15 und VG 13 L 137.15).

Die von der Bundespolizei geltend gemachten Verweigerungsgründe seien nicht tragfähig. Zwar könne nach dem Schengener Grenzkodex Inhabern gültiger Schengen-Visa die Einreise unter anderem verweigert werden, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines Mitgliedstaats darstellen. Hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestünden aber nicht. Die Annahme, die Einreise der Antragsteller belaste die diplomatischen Beziehungen zu Polen, welches der Gedenkveranstaltung am 9. Mai 2015 kritisch gegenüberstehe, sei nicht hinreichend konkretisiert. Das gelte umso mehr, als die Antragsgegnerin selbst gegen die Gedenkveranstaltung nicht vorgehen wolle, sie die Veranstaltung also entweder nicht als Belastung des deutsch-polnischen Verhältnisses bewerte oder sie eine solche Belastung hinzunehmen bereit sei.

Mitglieder der „Nachtwölfe“ haben sich an der Krim-Annexion beteiligt. Die Mittäterschaft an diesem Völkerrechts-Verbrechen zu Lasten der Ukraine spielte bei der Entscheidung des Gerichts befremdlicherweise keine Rolle.

Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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