„Freunde finden“ (nicht nur) bei facebook – Kammergericht Berlin 5 U 42/12

VonRA Moegelin

„Freunde finden“ (nicht nur) bei facebook – Kammergericht Berlin 5 U 42/12

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Das Kammergericht hat Facebook unter Androhung von Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft seine bisherigen Verfahrensweisen bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte verboten (Kammergericht Berlin, Urteil vom 24.01.14 – 5 U 42/12).

Gegenstand der Klage ist die Anwendungsoption „Freunde finden“. In dessen Verlauf wird der Nutzer gefragt, ob seine Freunde schon bei Facebook registriert seien. Der schnellste Weg dies festzustellen sei das Durchsuchen seines E-Mail-Kontos. Dies kann der Nutzer sodann unterAngabe seiner E-Mail-Adresse und seines E-Mail-Passwortes und durch Betätigung des Buttons „Freunde finden“ veranlassen. Unterhalb dieses Buttons befindet sich der als Link ausgestaltete Hinweis „Dein Passwort wird von Facebook nicht gespeichert“. Betätigt der Nutzer diesen Link, so erscheint ein Pop-Up-Fenster mit folgender Information:

„Wir können die E-Mail-Adressen, die Du mithilfe des Importeurs hochgeladen hast, dazu benutzen, um dir bei der Vernetzung mit deinen Freunden zu helfen. Dies beinhaltet auch das Generieren von Freundschaftsvorschlägen für dich und deine Kontakte auf Facebook.“

Nach Betätigen des Buttons „Freunde finden“ werden die E-Mail-Adressen derjenigen Kontakte des Nutzers, die nicht Mitglieder der Beklagten sind, importiert und sodann in einer Liste einzeln aufgeführt. Dort ist vor dem jeweiligen Kontakt ein Feld vorgesehen, das voreingestellt bereits ein Häkchen enthält, welches sich aber auch entfernen lässt. Unter dieser Liste befinden sich Buttons mit der Beschriftung „Einladungen versenden“ und „überspringen“. Sind Kontakte des Nutzers allerdings bereits Mitglied bei Facebook (was bei dem klägerseits dargestellten Registrierungsvorgang nicht der Fall war), so werden diese in einem ersten Schritt aufgelistet; erstsodann erfolgt in einem zweiten Schritt die vorstehend beschriebene Information über die Kontakte, die noch nicht Mitglieder bei Facebook sind.

Nach Ansicht des Gerichts wird suggeriert, mithilfe der vom Kunden zur Verfügung gestellten E-Mail-Adressen würden nur diejenigen seiner Freunde gesucht, die bereits bei Facebook registriert sind.

Tatsächlich werden aber auch solche Verwandte, Freunde und Bekannte angesprochen, die außerhalb von Facebook stehen und sich deshalb belästigt fühlen können.

Hinweise von Facebook hierzu sind überall verstreut und versteckt im Impressum und Datenschutz zu finden, so dass das Gericht zutreffend darauf hinweist, dass Facebook nicht allen Ernstes annehmen kann, dass ein Kunde diese zur Kenntnis nehmen kann.

Eine ausführlichere Urteilsbegründung finden Sie hier.

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