Es war ein mehr als 6-stündiger Verhandlungsmarathon vor dem Arbeitsgericht Frankfurt, in dem sich die Richterin redlich um eine gütliche Einigung mühte. Umsonst. Am Ende musste ein Urteil her. Der Sieger heißt GDL. Der Streik ist rechtmäßig. Hiergegen kann die Bahn AG Rechtsmittel einlegen. Dann würde es morgen vor dem Landesandarbeitsgericht weitergehen.
in der Verhandlung heute am 06.11.14 hat die Deutsche Bahn AG ihre Argumente wie folgt vorgebracht: Die Forderungen der GDL würden ein rechtswidriges Ziel verfolgen. Lokführer mit langer Berufserfahrung (mehr als 25 Jahre) sollen mehr verdienen, dies würde der Rechtssprechung entgegenstehen. Daher sei der Streik wegen „Altersdiskriminierung“ rechtswidrig.
Zusätzlich gefährde dieser Streik Menschenleben, wenn Intensiv-Schwestern in den Krankenhäusern nicht rechtzeitig am Arbeitsplatz sein können. Dies sei eine Gefährdung des Allgemeinwohls und mache daher den Streik rechtswidrig. Desweiteren gehe es der GDL hier um die „Vernichtung“ der Konkurrenz-Gewerkschaften EVG und Verdi und zudem der Bahn AG. Die Unverhältnismäßigkeit ergebe sich nach Ansicht des DB-Amwalts auch aus den Unannehmlichkeiten für die Bürger in Hinblick auf die Ferien, Feierlichkeiten zum Tag der deutschen Einheit und überhaupt wegen der hohen Kosten die der Streik verursacht von rund 100 Millionen Euro pro Streiktag für die deutsche Wirtschaft und ebenso dür die Bahn AG. Es gehe also nicht um die Beschneidung der Rechte der GDL, sondern darum die unverhältnismäßigen Belastungen des Streiks zu vermeiden. Die Deutsche Bahn habe keine Möglichkeit, auf den Streik durch Auslagerung oder ähnliches zu reagieren.
Der GDL-Anwalt hält entgegen, dass noch Züge, private Bahnen und Busse fahren und insoweit der Streik doch nicht so schwerwiegend sei wie behauptet. Weselsky, der selbst das Wort ergreift, wird gleich zurechtgewiesen von der Richterin, da er die Diskussion nicht noch eskalieren müsse durch seinen Vorwurf, die Bahn habe ihn als Terroristen bezeichnet. Das leite er aus dem Wort „Geiselhaft“ ab. Aber nicht nur Terroristen können Geiseln nehmen, meint die Richterin.
Die Richterin versucht eine gütliche Einigung zu erreichen. Gemäß ihrem Vorschlag soll versucht werden, sämtliche Konfliktpunkte auch mit der konkurrierenden Gewerkschaft EVG in einer Mediation zu klären. Die Einbindung der EVG und des Arbeitgeberverbands sei nach Ansicht des Gerichts unerlässlich.
Die Bahn AG erklärt sein Einverständnis mit dem Vorschlag des Gerichts. Herr Weselsky lehnt ledoch ab, was die Richterin erzürnt. Sie will sich damit nicht abfinden und versucht Herrn Weselsky erneut und eindringlich von ihrem Vorschlag zu überzeugen. Nach nochmaliger, unmissverständlicher Ablehnung fragt die Richterin, was denn korrigiert werden müsse. Nach einigem Hin und Her wegen Einzelheiten des Vergleichstextes und Unruhe im Gerichtssaal unter den Zuhörern geht es nach einer Verhandlungspause weiter. Von fünf Punkten des Vergleichs ist anscheinend nur noch einer strittig. Offensichtlich geht es um den Punkt der Tarifpluralität. Am Ende scheitert ein Vergleich und das Gericht muss eine Entscheidung treffen. Das Urteil geht zugunsten der GDL aus. Das letzte Wort wird das Landesarbeitsgericht haben, wenn die Bahn AG in die nächste Instanz geht.
Quelle: Tweets aus dem Gerichtssal vom Live-Blog der FAZ:
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